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News – WSC - YSC – RIV-NRW

Man lernt nie aus - die neuesten Ausbildungs/Qualifizierungsrichtlinen

In den letzten Monaten haben sich beim RIV-NRW viele Interessenten für eine Übungsleiter und Trainerausbildung im Inline-Skaten gemeldet. Immer wieder mussten wir die Interessenten vertrösten. Denn an oberster Stelle beim DOSB wurden immer wieder Korrekturen der neuen Richtlinien für die Qualifizierungsmaßnahmen vorgenommen. Endlich können wir nun jedoch kurz den aktuellen Stand der Entwicklung in Sachen Ausbildung im Bereich Inlineskating / Speedskating des RIV-NRW (Fachsparte Inline- Fitness u. Speedskating) geben.

Wichtig ist der Hinweis: Mit dem 01.07.2008 hat die die alte Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2005 des DRIV ihre Gültigkeit verloren. Es sind mit Wirkung zum 01.07.2008 nur noch die neuen Richtlinien zur Qualifizierung von Instruktoren und Trainern im DRIV gültig.

Das ist auch der Grund, weshalb wir die Ausbildung aus dem 1. Halbjahr erst jetzt neu ansetzen. Nun endlich können wir sie nach den neuen Richtlinien durchführen. Es waren einige Abstimmungen zu treffen und die Lehrgangsinhalte neu zu strukturieren und in die neuen Ausbildungslehrgänge zu verteilen.

Hier ein paar grundsätzliche Informationen, mit denen Irrtümer oder alte vorhandene Meinungen beseitigen werden können:
Grundsätzlich werden schon geleistete oder absolvierte Lehrgänge auch in der neuen Ausbildung anerkannt. Welche das im Einzelnen betrifft kann unter anderem in der beigefügten PDF-Datei der neuen Qualifizierungsrichtlinien nach gelesen werden. Wer Fragen dazu hat, kann sich auch gerne den Ausbildungsreferenten im Vorstand der Fachsparte Fitness/Speedskaten im RIV-NRW, Torsten David, wenden.

Die Ausbildungslehrgänge des alten Fach-Übungsleiters ‚Inlineskating Breitensport und Speedskating finden in der neuen Trainer C Ausbildung Anerkennung. Ebenfalls finden die Basis-Qualifikationslehrgänge BQ 1 und BQ 2 Anerkennung.

Der alten und lang vorhandenen Glauben, dass der Teil-Lehrgang  - ehemals Inlineskating-Instruktor - verlängert werden kann, muss klar verneint werden. Dies ist nunmehr Bestandteil der Ausbildung in der 1. Lizenzstufe zum Trainer C Breitensport
und Trainer C Leistungssport. Wer diesen Ausbildungsbestandteil schon im Lehrgang absolviert hat,  kann sich diesen in der weiteren Ausbildung jedoch anrechnen lassen.

Mit dem 01.07.2008 gibt es auch keine Kombilehrgänge mehr, die seinerzeit als Inlineskating-Instruktor durchgeführt wurden. Die neuen Lehrgänge haben 40 LE (Lerneinheiten; früher UE - Unterrichtseinheiten) mit je 45 Minuten.

Allen Teilnehmern der alten Modul 2 Lehrgänge - (bezeichnet als Instruktor-Inlineskaten) sei nun noch einmal erklärt:
‚Instruktor Inlineskaten‘ ist eine Bezeichnung eines Teilabschnittes der Ausbildung zum Trainer C,  die mit 40 LE absolviert werden muss. Es gibt für den Instruktor keine DRIV Lizenz und es ist auch keine abgeschlossene Ausbildung, sondern nur Teil der Ausbildung in der 1. Lizenzstufe zum Trainer C / Breitensport Inlineskating oder Trainer C / Leistungssport Speedskating.

Laut dem beigefügten Ausbildungsdiagramm ist der Aufbau der Trainer C Ausbildung klar ersichtlich. Der Ausbildungsreferent sowie Landestrainer Daniel Pütter haben versucht, die Qualifizierungsstrukturen anhand eines Diagramms zu verdeutlichen und die Zusammensetzung der Lehrgänge darzustellen. Also: Für alle Inhaber der ehemaligen Instruktoren-Lehrgänge gibt es keine Verlängerung. Sie können aber ihre Ausbildung fortsetzen, um den Trainer C zu erwerben.

Diejenigen, die eine Ausbildung zum Übungsleiter Breitensport nach 1996 absolviert haben, bekommen die Anrechnung der mindestens 30 LE auf die Lehrgänge der Basisqualifikation BQ 1 und BQ 2, die den sportübergreifenden Teil Basisqualifikation beinhalten. Diejenigen, die diesen Teil noch nicht haben, können mit den BQ 1 +2 Lehrgängen Ihre Ausbildung fortsetzen (siehe Diagramm). Die gesamte Ausbildung in der 1. Lizenzstufe umfasst 120 LE zuzüglich einer Erste Hilfe Ausbildung mit 15 LE (also die Große), die als Teilnahmebestätigung den Anmeldeformularen beigefügt werden muss oder bei Lehrgangsbeginn vorzulegen ist.

Die neuen Termine für die Ausbildung lauten wie folgt:
15.-16.11.2008 in Bergneustadt: BQ 1 Basisqualifikation, Beginn Samstag 9.30 Uhr und Ende am Sonntag um 16.00 Uhr ( 20 LE )
22.-23.11.2008 in Bergneustadt: BQ 2 Basisqualifikation, Beginn Samstag 9.30 Uhr und Ende am Sonntag um 16.00 Uhr ( 20 LE )

 

Da noch erhebliche Nachfragen für die Verlängerung von Lizenzen vorhanden sind, wird folgender Verlängerungslehrgang angeboten:

06.-07.12.2008 – Ort wird noch bekannt gegeben: Verlängerung des Fach-Übungsleiters Breitensport Inlineskating und des Fach-Übungsleiters Speedskating sowie des Trainer C Speedskating ( 15 LE ). Dieser Lehrgang kann auch als Fortbildung genutzt werden und bietet sich auch für Übungsleiter und Trainer an.

Die weiteren Ausbildungslehrgänge finden dann in 2009 statt. Dafür müssen aber noch die entsprechenden Hallen-Nutzungsverträge geschlossen werden. Sobald die Termine fixiert sind, werden die Termine und alle weiteren Informationen auf dieser Website veröffentlicht, aber auch per Mail an die interessierten RIV-Vereine verschickt.

Sollten Fragen bestehen oder noch weitere Infos benötigt werden, können sich die Interessenten per Mail oder Telefon an den Ausbildungsreferenten Torsten David wenden.

Mobil- Nummer   Torsten David  -  0160-96890500  (Achtung: neue Nummer!!!)

Ausbildungsbeauftragter der Fachsparte
Inline- Fitness u. Speedskating im RIV - NRW
Tel 02261 478 205
Fax 02261 9142 637
Mobil 0160 96 890 500
mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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