Skip to main content

Inlinespeedskaten.info

News – WSC - YSC – RIV-NRW

Lizensierungsanleitung

Anleitung zum Lizensierungsverfahren für Vereinsvertreter

Nur ein Vertreter eines Vereins des RIV NRW kann Lizenzen für die Sportler seines Vereins beantragen.

Dazu muss er von jedem Sportler, der eine Lizenz möchte, ein sportärztliches Attest und eine unterzeichnete "Einverständniserklärung_Sportler.doc" (Download unten) bekommen.

Das sportärztliche Attest muss nur eine Bestätigung eines Arztes enthalten, dass es für den Sportler aus medizinischer Sicht keine Bedenken gibt eine Ausdauersportart zu betreiben. Dieses Attest wird für Sportler, die jünger als 18 Jahre sind, jährlich benötigt. Es ist die Pflicht des Vereins sicherzustellen, dass diese Atteste lückenlos spätestens alle 12 Monate vorliegen. Für alle volljährigen Sportler wird das Attest einmalig für einen Lizenzneuantrag benötigt. Die sportärztlichen Atteste der Sportler werden vom Verein aufbewart, und werden nur auf gesonderte Anfrage an den Landes- oder Bundesverband verschickt.

Die Einverständniserklärung zum Datenschutz muss in Papierform vom Sportler unterzeichnet werden. Damit bezieht er Stellung zum Umgang mit seinen Daten in der Lizenzdatenbank des Bundesverbandes (DRIV). Auch die Einverständniserklärung des Sportlers wird vom Verein aufbewart, und nur auf gesonderte Anfrage an den Landes- oder Bundesverband verschickt.

Für jeden Sportler müssen diese beiden Dokumente dem Vereinsvertreter vorliegen, bevor er einen Lizenzneuantrag an den Landesverband (RIV NRW) stellt. Auch müssen diese Dokomente dem Verein vorliegen, wenn ein Sportler, der bereits eine Lizenz besitzt, zu dem Verein wechselt!

Der Lizenzneuantrag erfolgt als eMail an die Passstelle des RIV NRW. Es ist nicht möglich den Antrag direkt an die Passstelle des DRIV zu schicken!
Die eMail zum Lizeneneuantrag muss den folgenden Aufbau haben:

- Inhalt der Betreffzeile: Sporlerlizenzantrag //. Sollten für mehrere Sportler gleichzeitig ein Antrag gestellt werden,ist das kein Problem. Nur dann sollte der erste Sportlername aufgeführt, und drei Punkte angehängt werden.
Beispiel: "Sportlerlizenzantrag Skate-Night-Paderborn e.V./17.05.04/Rudi Raabe ..."

- Inhalt der eMail:
Beispiel:
Hallo!
Hiermit beantrage ich eine Sportlerlizenz für die folgenden Sportler:
Rudi Raabe und
Hilde Herb.

MfG
Daniel Wetter
Skate Night Paderborn e.V.
1. Vorsitzende: Dr. L. Riepe

- Dateianhang der Mail: Ausgefüllte "Erfassung_Sportler.xls" (Download unten)
Wichtig! Es muss genau diese Datei verwendet werden. Keine andere oder ähnliche Datei wird akzeptiert! Die Datei kann mehrere Sportler enthalten.

- Dateianhang der Mail: "Erfassung_Verein.xls" (Download unten)
Wichtig! Diese Datei muss nur beim ersten Antrag durch einen Verein mitgeschickt werden. Sie dient der einmaligen Registrierung des Vereins bei der Passstelle des Bundesverbands (DRIV).

Nur wenn die eMail des Antrags den oben beschriebenen Aufbau hat, kann der Antrag schnell bearbeitet werden. Jeder Antrag hat eine Bearbeitungszeit von 4 Wochen. Daher ist es zwingend erforderlich den Antrag rechtzeitig vor einem Wettkampf zu stellen, der nur für lizenzierte Sportler geöffnet ist.

Jeder Verein, der bei der Passstelle des DRIV registriert ist, erhält auf postalischem Weg die Zugangsdaten zur DRIV-Datenbank (Link unten). Nach der erfolgreichen Bearbeitung des Lizenzantrags sind die Sportler in dieser Datenbank eingetragen. Der Eintrag in dieser Datenbank, und NUR dieser Eintrag, ist die Lizenz des Sportlers. Das bedeutet, nur wenn ein Sportler in dieser Datenbank als nicht gesperrter Sportler aufgeführt ist, hat er eine gültige Lizenz. Zur Anmeldung an Wettkämpfe wird der Name des Sportlers und seine Lizenznummer benötigt. Die Lizenznummer ist der Datenbank zu entnehmen. Jeder lizenzierte Sportler erhält im laufe des Jahres eine ID-Card. Diese ID-Card enthält die Lizenznummer, und dient als Gedächtnisstütze. Diese Karte ist NICHT die Lizenz, und ersetzt nicht den Eintrag in der Datenbank.

Der Verein, in dem der Sportler Mitglied ist, hat die Möglichkeit die Lizenz für diesen Sportler zu entziehen. Dazu muss eine formlose Begründung an die Passstelle des RIV NRW geschrieben werden. Der Vorgang wird individuell bearbeitet. Mögliche Gründe für einen Lizenzentzug sind zum Beispiel der Austritt aus dem Verein, die freiwillige Rückgabe der Lizenz durch den Sportler oder nicht gezahlte Vereinsbeiträge.

Nach Antragsstellung ist es Aufgabe des Vereins selbst zu Überprüfen, ob innerhalb der folgenden 4 Wochen die Sportler in der DRIV-Datenbank eingetragen werden. Sollte innerhalb dieser 4 Wochen kein Eintrag erfolgt sein, sollte sich der Vereinsvertreter an die Passstelle des RIV NRW wenden.

Email Passstelle des RIV NRW:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

DRIV-Datenbank:
http://www.europeaninlineservice.com/skaterdb/index.htm

Downloads:
pdf-142 Richtlinien für Landesmeisterschaften Beliebt

.

Datum-142Dienstag, 26. März 2013 08:38 Dateigröße-142 22.85 KB Download-142 2.426 Download